Fachausschüsse und Arbeitskreise beraten über Fragen des inländischen, europäischen und internationalen Rechts und bereiten die Stellungnahmen der Vereinigung zu Gesetz-, Richtlinien- und Abkommensentwürfen sowie zu Fragen der Rechtsanwendung vor. Die Stellungnahmen werden den zuständigen Ministerien, Behörden oder Gremien zugeleitet und finden wegen ihrer Kompetenz, Neutralität und Ausgewogenheit durchweg große Beachtung.
Für folgende Rechtsgebiete sind Fachausschüsse und Arbeitskreise gebildet worden.
- Arznei- und Lebensmittelrecht
- Erfinderrecht
- Designrecht
- Kartellrecht
- Patent- und Gebrauchsmusterrecht
- Schutz von Pflanzenzüchtungen
- Urheberrecht- und Verlagsrecht
- Wettbewerbs- und Markenrecht
- Biotechnologie
- Recht der Daten
- Verfahrensrecht und internationales Privatrecht
Mehr Informationen: Als Mitglied von GRUR können Sie über Ihr persönliches Mitgliederkonto auf die Startseite der Fachausschüsse zugreifen. Die Mitglieder der Fachausschüsse haben darüber hinaus u.a. auch Zugriff auf die Sitzungsprotokolle der Fachausschüsse. Die endgültigen Stellungsnahmen sind auch öffentlich abrufbar.
Sie möchten wissen, wie ein Fachausschuss strukturiert ist, wie er arbeitet? Sie möchten Gast oder Mitglied eines GRUR-Fachausschusses werden können?
Der Gesamtvorstand hat am 25. Oktober 2019 Richtlinien beschlossen, die er mit Beschluss vom 15. Oktober 2025 grundlegend erweitert und novelliert hat. Die Richtlinien legen transparent dar, wie die Fachausschüsse strukturiert sind wie sie arbeiten und wie man Gast oder Mitglied werden kann.
Sie können die Richtlinien hier downloaden. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen dazu haben.