Ab 1. Februar 2018 wird es die schon angekündigten verschärften Sicherheitskontrollen im Deutschen Patent- und Markenamt geben. Beachten Sie daher bitte die folgenden Verfahrensänderungen, die alle GRUR-Veranstaltungen betreffen, die in den Räumen des DPMA stattfinden:
  1. Falls Sie teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte spätestens eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung (also bis Montag der Vorwoche) unter der in der Einladung angegebenen E-Mail-Adresse verbindlich an. Wir müssen der DPMA-Verwaltung einige Tage im voraus eine Teilnehmerliste übermitteln. Im Zweifel bitte lieber anmelden als nicht anmelden. Nachmeldungen verursachen einen unnötigen Aufwand. Aber: Bitte auch nicht einfach anmelden, wenn Sie wahrscheinlich gar nicht teilnehmen wollen oder können. Denn die DPMA-Verwaltung macht von der Zahl der angemeldeten Teilnehmer abhängig, wie viele Mitarbeiter sie für die Kontrollen abstellt.


  2. Bitte finden Sie sich spätestens 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung im Gebäude des DPMA ein, um einen pünktlichen Veranstaltungsbeginn sicherzustellen. Bringen Sie bitte Ihren Anwalts- oder Personalausweis mit. Im Zuge der Einlasskontrolle wird geprüft, ob Ihr Name auf der Teilnehmerliste steht. Die Pförtner sind angewiesen, Personen den Eintritt zu verwehren, die sich nicht ausweisen können oder nicht auf der Teilnehmerliste stehen. Vorsichtshalber bitte auch die Einladung mitbringen.
Selbstverständlich können Sie weiterhin Kollegen mitbringen oder die Einladungen an Kollegen weitergeben. Diese müssen sich aber bitte auch an die o.a. Vorgaben halten. Wir bedauern diese zusätzlichen Umstände. Schauen wir, wie sich die Dinge entwickeln. Falls Erleichterungen möglich sind, werden wir uns dafür einsetzen. Danke für Ihr Verständnis.

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