Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft
Um die Mitgliedschaft in der Vereinigung kann sich jeder bewerben, der an der Weiterentwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts interessiert ist. Die Mitgliedschaft in anderen Fachvereinigungen stellt keinen Hinderungsgrund dar. Die GRUR begrüßt Mitglieder aus aller Welt und hat zur Zeit über 350 internationale Mitglieder aus 36 Nationen weltweit (Stand: 12.11.2013).
Der Antrag auf Mitgliedschaft kann mit dem elektronischen Aufnahmeformular unter "Meine GRUR" erfolgen. In diesem komplett neu konzipierten Mitgliederbereich der GRUR können Sie ab sofort jederzeit Änderungen an Ihren Daten vornehmen. Dieser neue Service von GRUR erweitert die Möglichkeiten der Kommunikation mit und unter den Mitgliedern.
Zum elektronischen Aufnahmeformular.
Vergünstigungen für Mitglieder
GRUR Mitglieder erhalten jährlich ein ausführliches gedrucktes Mitgliederverzeichnis mit Anschriften, Telefonnummern, Telefaxnummern und E-Mail Adressen der Mitglieder sowie der zuständigen nationalen und internationalen Behörden, Gerichte und Organisationen, außerdem von Lehrstühlen und Instituten.
Die Mitglieder können die Zeitschriften GRUR, GRUR Int., GRUR-RR und GRUR-Prax zu Vorzugsbedingungen beziehen; gleiches gilt für die englischsprachige Zeitschrift "International Review of Intellectual Property and Competition Law" (IIC), die vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht herausgegeben wird. Neben der klassischen Heftausgabe sind die Zeitschriften auch auf DVD (kein Grundwerk, nur Update) erhältlich (GRUR ab 1948; GRUR int. ab 1952; IIC ab 1970;). Darüber hinaus ermöglicht der Beck-Verlag einen elektronischen Zugang zu allen Zeitschriften. Ab 2020 steht die Zeitschrift GRUR International den Lesern auch über unseren internationalen Partner Oxford University Press (OUP) zur Verfügung.
Mitglieder zahlen für die zusammen mit der DeutscheAnwaltAkademie veranstalteten GRUR-Seminare ermäßigte Teilnehmergebühren.
Die Mitgliedsbeiträge
1. Für Einzelpersonen Rechtsanwälte, Patentanwälte, Richter, Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden, Sonstige | Euro 120,00* |
2. Einzelpersonen (vergünstigt**) Patentanwaltskandidaten, Rechtsreferendare, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Studenten | Euro 25,00 |
3. Für Behörden, Vereine, Körperschaften | Euro 155,00 |
4. Für Unternehmen a) bis 500 Beschäftigte b) über 500 Beschäftigte | Euro 300,00 Euro 600,00 |
* ab 1.1.2025 Euro 160,00 gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 20.09.2024
** Der vergünstigte Mitgliedsbeitrag gilt für Mitglieder, deren Haupttätigkeit einer der genannten Beschäftigungen (Punkt 2.) zuzuordnen ist.
Beitragsordnung gemäß Beschluss des Gesamtvorstandes der GRUR vom 12. Oktober 2016