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GRUR Schutzrechtsanmeldungen: Jede natürliche Person, die ein Schutzrecht beim DPMA anmeldet, muss zwingend eine Zusatzerklärung (A 9520/8.24 oder W 7005/8.24 bei Markenanmeldungen) abgeben. Bei Anmeldergemeinschaften gilt dies für jede Person. Ohne das Vorli