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Protokoll der Mitgliederversammlung am 16. September 2011

GRUR-Geschäftstelle - 28.10.2011

Nachstehend das Protokoll der Mitgliederversammlung am 16. September 2011. 

Hierzu folgenden Anmerkungen: 

Die Protokollierung zu dem Antrag von Frau von der Decken, die Satzung in § 9 dahin zu ändern, dass eine bestimmte Frauenquote in dem zu wählenden Teil des Gesamtvorstandes angestrebt wird, gibt das Abstimmungsergebnis wie folgt wieder: 10 Enthaltungen, 78 Ja- und 28 Neinstimmen. 
 
Der  Geschäftsführende  Ausschuss  hat  wegen  bestehender  Unsicherheiten  bei  der Wahrung der Formalien,  aber auch wegen unterschiedlicher Bewertungsmöglichkeiten des Abstimmungsergebnisses einen Notar mit der Prüfung beauftragt, ob die mit dem Antrag angestrebte Satzungsänderung wirksam zustande gekommen ist und als Änderung in das Vereinsregister eingetragen werden kann. 
 
Herr  Notar  Dr.  Peter  Schmitz,  Köln,  kommt  zu  dem  Ergebnis,  dass  die  Satzungsänderung  nicht  wirksam  beschlossen  worden  ist.  Dabei  kann  dahinstehen,  ob  die Formalien  bei  der  Abstimmung  alle  wirksam  eingehalten  worden  sind.  Denn  selbst bei der für die Antragstellerin günstigsten Auslegung der Satzung, also wenn man die Dreiviertelmehrheit  nur  von  der  Gesamtzahl  der  mit  Ja  oder  Nein  stimmenden  Mitgliedern  berechnet,  ist  das  notwendige  Quorum  nicht  erreicht,  weil  für  eine  solche Mehrheit mindestens 80 Stimmen erforderlich gewesen wären (3/4 von 106 Stimmen =  79,5  Stimmen).  Bei  Hinzurechnung  auch  der  Enthaltungen  ergibt  sich  erst  recht keine satzungsändernde Mehrheit (3/4 von 116 Stimmen = 87 Stimmen). 
 
Da  aber  eine  erhebliche,  wenn  auch  vielleicht  für  die  Änderung  der  Satzung  nicht ausreichende  Mehrheit,  bei  der  Satzungsänderung  zugestimmt  hat,  sieht  der Geschäftsführende Ausschuss die Verpflichtung, diesen Willen der Mitglieder der Vereinigung Rechnung zu tragen. Er hat daher die folgenden Beschlüsse gefasst:  
 
  1. Der Änderungsantrag wird im nächsten Jahr erneut auf die Tagesordnung gesetzt.  Für  die  Diskussion  und  Abstimmung  werden  –  ggf.  unter  Verzicht  auf andere am Freitag der Mitgliederversammlung übliche Veranstaltungen – ausreichend Zeit eingeräumt.  

  2. Bei der Aufstellung der im nächsten Jahr neu zu wählenden Vorstandsmitglieder wird der Geschäftsführende Ausschuss den Willen der Mehrheit berücksichtigen und für die frei werdenden Plätze weibliche Vereinsmitglieder vorschlagen. Natürlich ist niemand gehindert, zusätzlich von der den Vereinsmitgliedern zustehenden Vorschlagsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Es wird aber angeregt, dies früher als nach der Satzung vorgesehen, spätestens bis Anfang Mai 2012 zu tun, damit die Vorschläge mit der Einladung zur Jahresversammlung versandt werden können.  

  3. Die  Erfahrung  auf  der  diesjährigen  Jahreshauptversammlung  und  auch  die Hinweise des Notars haben gezeigt, dass die Satzung, was streitige und satzungsändernde  Beschlüsse  angeht,  wohl  nicht  ausreicht.  Das  gilt  für  die  zu knappen  Fristen  für  die  Änderungsvorschläge,  das  gilt  aber  auch  für  die Handhabung der Vollmachten.  Der  Geschäftsführende Ausschuss wird daher rechtzeitig  vor  der  nächsten  Jahrestagung  Änderungsvorschläge  für  die  Satzung erarbeiten und kommunizieren, über die dann ebenfalls abzustimmen ist.  

Köln, den 26.10.2011  
Der Geschäftsführende Ausschuss

>> Protokoll der Mitgliederversammlung

>> dieser Vorspann zum Protokoll


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