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HABM veröffentlicht "Gemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis zum Schutzbereich von schwarz-weißen Marken"

GRUR - 17.04.2014

Am 15. April hat das HABM im Rahmen des Konvergenzprogramm-Projektes CP4 eine „Gemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis zum Schutzbereich von schwarz-weißen Marken veröffentlicht. Dort heißt es zum Hintergrund der Mitteilung: „In ihrem Willen zur Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen des Konvergenzprogramms durch das Europäische Netzwerk für Marken und Geschmacksmuster haben sich die Markenämter der Europäischen Union auf eine gemeinsame Praxis bezüglich Marken in Schwarz-Weiß bzw. in Graustufen geeinigt. Die gemeinsame Praxis wird in der Gemeinsamen Mitteilung veröffentlicht, um im Interesse der Prüfer wie auch der Nutzer die Transparenz, Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit weiter zu verbessern. Gegenstand dieser Gemeinsamen Mitteilung ist die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Handhabung von Marken in Schwarz-Weiß bzw. in Graustufen in Bezug auf Priorität, relative Eintragungshindernisse (Identität) und Benutzung in abgewandelter Form.“ Den vollen Text der Mitteilung finden Sie hier.
 
Die Mitteilung wird neben auch ein Schwerpunktthema des 8. Deutschen Tages für Marken- und Designanmelder beim HABM in Alicante sein, der am 28. Mai 2014 stattfindet. Die Deutsche Vereinigung wird dort durch RA Dr. Michael Schaeffer, dem Vorsitzenden des GRUR-HABM Kontaktausschusses, vertreten. Eine von Dr. Schaeffer verfasste Zusammenfassung zur Mitteilung finden Sie hier.
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